Ihre Anreise zur Freilichtbühne

Durch ihre zentrale Lage im Stuttgarter Norden ist die Freilichtbühne im Höhenpark Killesberg gut zu erreichen.

Die Tickets für die Freilichtbühne gelten als KombiTickets für die An- und Abreise mit dem öffentlichen Personennahverkehr.

Parkplatzsituation:
Wichtiger Hinweis von Ordnungsamt und Veranstalter für alle Besucher:innen der Freilichtbühne: Rund um den Killesberg stehen keine Parkplätze zur Verfügung.
Fahrzeuge, die Rettungs- und Zugangswege versperren, werden ab sofort ohne Ausnahme abgeschleppt.

Im gesamten Wohngebiet ist die Zufahrt und das Parken grundsätzlich nur Anwohnern gestattet. Ausweichparkplätze finden sich in der Parlerstraße auf den Parkplätzen "P Bismarckturm" und "P Feuerbacher Heide" sowie "Parkhaus Killesberghöhe" in der Stresemannstraße.

Alle Eintrittskarten für die Veranstaltungen auf der Freilichtbühne Killesberg sind KombiTickets, die als Fahrausweis zum und vom Killesberg für sämtliche VVS- und SSB-Verkehrsmittel zweiter Klasse gelten.

Haltestellen am Höhenpark:
Maybachstraße U6, U13, U16
Killesberg U5, Bus 43, Bus 44
Pragsattel U6, U7, U13, U15, U16, Bus 43, Bus 57
Höhenfreibad Bus 43

Bitte beachten Sie, dass es zu Fahrplanänderungen kommen kann. Für Ihre individuelle Anreise nutzen Sie bitte die VVS-Fahrplanauskunft.

Weitere Informationen unter  www.vvs.de und  www.ssb-ag.de.

Rund um den Höhenpark Killesberg stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Autofahrer:innen werden daher gebeten, alle zur Verfügung stehenden Park-and-Ride-Plätze anzufahren, um von dort mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Freilichtbühne Killesberg zu gelangen.

Das Parken in den ausgewiesenen Wohngebieten rund um den Höhenpark ist untersagt. Es wird verstärkt kontrolliert und gegebenfalls abgeschleppt.

Alle Eintrittskarten für die Veranstaltungen sind KombiTickets, die als Fahrausweis zum und vom Killesberg für sämtliche VVS- und SSB-Verkehrsmittel zweiter Klasse gelten.

Informationen zum Diesel-Verkehrsverbot

Das Land Baden-Württemberg hat ab dem 1. Januar 2019 in der Umweltzone Stuttgart ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm 4 / IV und schlechter eingeführt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt auf einzelnen Strecken im Stuttgarter Stadtgebiet ein Verkehrsverbot für alle Diesel-PKW der Emissionsklasse Euro 5 und schlechter.

Nähere Informationen finden Sie unter  https://www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot 

PKWs, die vom Diesel-Verkehrsverbot betroffen sind, können die unten aufgeführten Park-and-Ride-Angebote außerhalb der Umweltzone Stuttgart nutzen.

 Hier geht's zum Routenplaner

Umweltplaketten-Pflicht in Stuttgart

Bitte beachten Sie: Seit dem 1. März 2008 befindet sich der Höhenpark Killesberg in einer Umweltzone, und seit 1. Januar 2012 ist in Stuttgart die Anfahrt ausschließlich mit einer grünen Umweltplakette möglich. Umweltplaketten erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle, bei TÜV, DEKRA und in zertifizierten Kfz-Werkstätten.

Das Land Baden-Württemberg hat ab dem 1. Januar 2019 in der Umweltzone Stuttgart ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm 4 / IV und schlechter eingeführt. Dadurch sind die Park-and-Ride-Angebote, welche sich innerhalb der Stuttgarter Umweltzone befinden, nicht mehr für alle PKWs nutzbar.

Alle Besucher:innen der Freilichtbühne, die von dem Diesel-Verkehrsverbot betroffen sind und demnach nicht auf die Park-and-Ride-Angebote innerhalb der Umweltzone zurückgreifen können, informieren sich bitte über alternative Park-and-Ride-Möglichkeiten in der Region.

Welche Park-and-Ride-Angebote befinden sich in der Umweltzone?

Wenn Sie wissen möchten, ob sich Ihr Park-and-Ride-Parkplatz innerhalb der Umweltzone befindet, können Sie die betroffenen Park-and-Ride-Möglichkeiten einsehen.

Dort finden Sie auch Informationen zu dem kompletten Angebot der Park-and-Ride-Parkplätze in der Region.

 https://www.vvs.de/rundum-mobil/unterwegs/park-ride

Weitere Informationen zum Diesel-Verkehrsverbot finden Sie unter  https://www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot 

Park-and-Ride-Angebote mit guter Verbindung zur Freilichtbühne:
→ Leinfelden, Fahrzeit 30 Minuten mit U5, direkt ohne Umstieg

→ Weil der Stadt, Fahrtzeit ca. 54 Minuten mit S6 und Umstieg
auf U5 am Hauptbahnhof

→ Goldberg (Böblingen), Fahrzeit 35 Minuten mit S1 und Umstieg
auf U5 am Hauptbahnhof

→ Plochingen, Fahrzeit 44 Minuten mit S1 und Umstieg auf
U5 am Hauptbahnhof

→ Oberesslingen, Fahrzeit 36 Minuten mit S1 und Umstieg
auf U5 am Hauptbahnhof

→ Sommerrain, Fahrtzeit 27 Min mit S2 oder S3 und Umstieg
auf U5 am Hauptbahnhof

→ Backnang, Fahrzeit 46 Minuten mit S3 und Umstieg auf
U5 am Hauptbahnhof

→ Marbach, Fahrtzeit 42 Minuten mit S4 und Umstieg auf
U5 am Hauptbahnhof

→ Zuffenhausen, Fahrtzeit 24 Minuten mit S4, S5, S6/60 und
Umstieg auf U5 am Hauptbahnhof

→ Bietgheim, Fahrtzeit 40 Minuten mit S5 und Umstieg
auf U5 am Hauptbahnhof

Rund um den Höhenpark befinden sich einige Parkplätze für Rollstuhlfahrer:innen. Um auf dem kürzesten Wege zur Freilichtbühne zu gelangen, empfehlen wir, an der Stresemannstraße Nähe „Pforte Stresemannstraße“ (  siehe Plan) zu parken.